Lieferanten unterliegen gemäß dem Recht der Vertragsfreiheit – sofern die Schutzziele nicht berührt werden – einzig und allein dem vereinbarten Liefervertrag, d.h. Statiker, Beschichter, ZfP-Prüfer, etc. benötigen keine Zertifizierung gemäß EN 1090. Hersteller müssen allerdings deren Leistungsfähigkeit beurteilen und unternehmen stets die volle Verantwortung gegenüber deren Kunden.