Der Hersteller muss von einer Zertifizierungs- und Inspektionsstelle gemäß EN 1090-1 zertifiziert sein.
Der Hersteller muss die Erstprüfung durchgeführt haben.
Die werkseigene Produktionskontrolle muss die Konformität mit der EN1090 ergeben haben.
Der Hersteller muss eine Leistungserklärung gemäß Bauprodukteverordnung ausstellen.

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