Halbzeuge müssen mit CE-Zeichen bestellt werden, sofern dafür harmonisierte Normen existieren. Das betrifft z.B. warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen (EN 10025-1), warmgefertigte Hohlprofile (EN 10210), kaltgefertigte Hohlprofile (EN 10219), Schweißzusätze (EN 13479), HV-Schrauben (EN 14399-1) und nicht vorgespannte Schraubengarnituren (EN 15048-1).

Comments are closed.