Lieferanten unterliegen gemäß dem Recht der Vertragsfreiheit – sofern die Schutzziele nicht berührt werden – einzig und allein dem vereinbarten Liefervertrag, d.h. Statiker, Beschichter, ZfP-Prüfer, etc. benötigen keine Zertifizierung gemäß EN 1090. Hersteller müssen allerdings deren Leistungsfähigkeit beurteilen und unternehmen stets die volle Verantwortung gegenüber deren Kunden.

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